Wann gilt die Reiserücktrittversicherung?
Wer wird von der Reiserücktrittversicherung entschädigt?
Wer krankheitsbedingt nicht in den Urlaub fahren kann oder seine Reise abbrechen muss, wird von seiner Reiserücktrittversicherung entschädigt.
Der Schutz einer Reiseversicherung umfasst aber nicht jede, sondern nur “unerwartete schwere Erkrankungen”.
Der Versicherungsverband will RRV verständlicher machen
Damit Versicherungskunden diese Klausel besser verstehen, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seine unverbindlichen Musterbedingungen um Erläuterungen und Beispiele ergänzt. Shutterstock 785482144 in GDV will Reiseversicherungen verständlicher machen
Wann sind Erkrankungen schwer?
Laut GDV gelten Erkrankungen als schwer, wenn der Arzt eine Reiseuntauglichkeit bescheinigt. Außerdem tritt sie in Kraft, wenn Beschwerden den Patienten so stark beeinträchtigen, dass eine Reise unzumutbar wäre. Die Erkrankung müsse jedoch nicht nur schwer, sondern auch unerwartet sein. Ein erstmals auftretender Herzinfarkt sei zum Beispiel ein solcher Fall.
Bereits bekannte Krankheiten können nach Angaben des Verbands versichert sein, wenn sie sich unerwartet verschlechtern. Wenn zum Beispiel eine Allergie längere Zeit nicht behandelt werden musste, dann aber eine heftige allergische Reaktion auftritt. Oftmals sind in den Versicherungsbedingungen bestimmte Zeiträume festgelegt, wie lange eine Erkrankung nicht behandelt werden musste. Hierzu lohnt es sich, genauer in die Bestimmungen der Versicherung zu schauen.
Schutz umfasst auch Mitreisende
Wenn Mitreisende oder enge Familienangehörige vor oder während der Reise unerwartet schwer kranken, tritt oft die Versicherung in Kraft. Wenn der Versicherungskunde zu Hause bleiben muss, um sich vor Ort um die Erkrankten zu kümmern,besteht laut GDV auch dafür Versicherungsschutz. (kb)
Richtiger Urlaub beginnt schon mit dem guten Gefühl, sich ohne Hektik und Ängste auf den gebuchten Urlaub freuen zu können. In Ruhe buchen, gut persönlich beraten zu werden und mit Hilfe einer guten Packliste alle notwendigen Sachen zu packen. So fängt der Urlaub schon vom ersten Planungstag gut an. Außerdem zu gehört meiner Meinung die Gewissheit dazu, im Krankheitsfall nicht auch noch finanzielle Verluste zu bekommen. Deshalb rate ich meinen Teilnehmern immer zum Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Auch wenn ich sonst kein Fan bin der Versicherungs-Mania von uns Deutschen … Hier trägt die Versicherung zur Entspannung bei – und davon bin ich großer Fan. 😉
In diesem Sinne wünsche ich: „Gute Erholung bei der nächsten Urlaubs-Reise!“ Übrigens gibt es zu allen Urlaubsreisen mit wanderauszeit eine ausführliche Packliste mit den Reiseunterlagen. Egal ob für die 3 Tage Hüttentour oder die 3 Wochen Nepal-Reise. Mehr Infos zu allen Terminen der wanderauszeit hier.